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DAS MODERNE SEMINARZENTRUM
IN HISTORISCHEN RÄUMEN
IM ZENTRUM VON WIENER NEUSTADT


Erstattung des Kursbeitrages durch das Land NÖ

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Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, können sich Niederösterreicher/innen vom Land im Rahmen der NÖ Bildungsförderung bis zu 80% des Seminarbeitrages bzw. über den NÖ Weiterbildungsscheck 90% der Kurskosten zurückholen.

Wie das geht und was es dafür braucht, erfahren Sie hier:

Link zum Online-Antrag auf Bildungsförderung

LINK zum Online-Antrag - Achtung: Der Antrag zum Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" wird über das normale Antragsformular der NÖ Bildungsförderung gestellt, zu dem dieser Link führt! (Download Juni 2017)

 

NÖ Bildungsförderung

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Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

 

Voraussetzungen:

  1. Folgende Personengruppen werden gefördert:
    • Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft
      (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis)
    • Wiedereinsteiger/innen ohne AMS-Bezug
      (Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen, Personen nach Elternkarenz)
    • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  3. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  5. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  6. Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin / des Antragstellers darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

 

Förderhöhe:

Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung:

 

Monatliches Bruttoeinkommen

Höhe der Förderung

(max. € 2.500,-)

bis € 1.500,-

80% der Kurskosten

bis € 2.000,-

60% der Kurskosten

bis € 3.00o,-

40% der Kurskosten

 Antragstellung, Föderzusage und Auszahlung:

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

 

LINK zum Online-Antrag - Achtung: Der Antrag zum Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" wird über das normale Antragsformular der NÖ Bildungsförderung gestesllt, zu dem dieser Link fürht! (Download Juni 2017)

Quelle: http://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Bildungsfoerderung_h.html

Mehr Info zu beiden Föderungen bei Peter Maurer p.maurer@edw.or.at oder Tel. 0664 / 610 1358

NÖ Weiterbildungsscheck

Download pdf-Info: Sonderprogramm- NÖ Weiterbildungsscheck (Download März 2018)

Das Land Niederösterreich fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Das besondere Gewicht liegt auf der Weiterbildung von Beschäftigungsgruppen ohne formalen Berufsabschluss. Mit dem „NÖ Weiterbildungsscheck" soll aufbauend auf einer Bildungsplanung die Beteiligung am berufsbezogenen Lernen bedarfsgerecht unterstützt werden.

Voraussetzungen:

1. Folgende Personengruppen werden gefördert:
     - ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss;
     - Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
     - ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.
2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
3. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. 
4. Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter:http://www.bildungsberatung-noe.at/ 
5. Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
6. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,-- Förderung in Anspruch genommen werden.

Förderhöhe:

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000,- begrenzt.
Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

Antragstellung:

1. Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Ansuchen
- Stammdatenblatt für TeilnehmerInnen an Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Stammdatenblatt)
- Bildungsplan
2. Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
3. Der Bildungsplan und das ESF-Stammdatenblatt müssen im Original und unterschrieben an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung, "NÖ Weiterbildungsscheck", Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, per Post oder über Abgabe in einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden.
4. Der Bildungsplan und das ESF-Stammdatenblatt können bis spätestens 13 Wochen nach Kursbeginn nachgereicht werden.
5. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erklärt sich zur Teilnahme an einem ESF-kofinanzierten Projekt bereit.
6. Eine Dienstgeberbestätigung und ein Einkommensnachweis (z.B. Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid) sind dem Antrag beizulegen

Förderzusage:

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Auszahlung der Föderung:

Die Verrechnung der geförderten Kurskosten erfolgt zwischen dem Land Niederösterreich und der Bildungseinrichtung. Die Förderung wird nach Bestätigung eines positiven Abschlusses oder der Teilnahme direkt an die Bildungseinrichtung überwiesen.

LINK zum Online-Antrag - Achtung: Der Antrag zum Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck" wird über das normale Antragsformular der NÖ Bildungsförderung gestesllt, zu dem dieser Link fürht! (Download Juni 2017)

 

Quelle: http://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Bildungsfoerderung_h.html



Mehr Info zu beiden Föderungen bei Peter Maurer p.maurer@edw.or.at oder Tel. 0664 / 610 1358

(red)

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